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Mit Inkrafttreten des TEHG im Jahr 2004 sind auch Sachverständige benannt, die beim Handel mit Emissions-Berechtigungen für Treibhausgase an den Zuteilungsplänen, der Erstellung oder Prüfung von Emissionsberichten oder dem Monitoring in den beteiligten Unternehmen tätig werden. Diese Sachverständigen können zugelassene (für die handelspflichtigen Branchen) Umweltgutachter oder öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 (1) GewO sein.
Der Arbeitskreis setzt sich aus Interessenten eines VNU-Fachausschusses und einer bestehenden Arbeitsgruppe des Bundesverbands Emissionshandel und Klimaschutz (bvek) zusammen.
Schwerpunkte des Arbeitskreises sind:
- Fachlicher Austausch der Sachverständigen
- Begleitung der jährlichen VNU-Fachtagung zum Emissionshandel mit Vertretern des BMU und der DEHSt
- Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Anhörungen und bei Entwürfen
- Feedback über Praxiserfahrungen mit Software, Monitoring-Konzepten, Berichtsformen, etc.
- Unterstützung und Weiterbildung der sachverständigen Stellen im TEHG
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Ansprechpartner im VNU für diesen Arbeitskreis:
Aktivitäten des Arbeitskreises:
- 25. November 2008
Im Anschluss an eine Veranstaltung der DEHSt trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises zu einer Sitzung [ Bericht ]
- 4. September 2007
Die Mitglieder des AK bereiteten sich für die am nächsten Tag stattfindenden Informationsverstaltung / Dialog für Sachverständige bei der DEHSt vor. [ Tagesordnung ]
- 11. Juni 2007 - Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012" (BT-Drucksache 16/5240). Der Arbeitskreis wird dort durch Herrn Jürgen Hacker (bvek) als benannter Sachverständiger vertreten.
- Im Anschluss an die Fachtagung TEHG am 22. November 2006 im BMU, Berlin diskutierten die Mitglieder des AK über Möglichkeiten einer Berufshaftpflichtversicherung. Hierzu präsentierten Vertreter mehrerer Versicherungsdienstleister ihre Konzepte und Angebote.
- Am 11. August 2006 unterzeichnen der bvek und der VNU eine [ Vereinbarung ], mit der die Zusammenarbeit als "Arbeitskreis der Sachverständigen Stellen nach dem TEHG" verabschiedet wird. Dabei wird auch vereinbart, dass grundsätzlich die Mitglieder des Arbeitskreises auch Mitglied eines der beiden Verbände bvek oder VNU sein müssen.
- Konstituierende Sitzung der Interessenten eines VNU-FA am 24. April 2006 in Essen [ Protokoll ] und [ Vortrag ] von Dr. Nibbe
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