|
Der Beitritt kann jederzeit erfolgen.
Der Beitrag für Schnupper-Mitgliedschaften wird einmalig für die Laufzeit von 12 bzw. 36 Monaten erhoben. Danach können Sie zur Personen-/ Firmenmitgliedschaft wechseln.
Im Eintrittsjahr der Personen-/ Firmenmitgliedschaft wird der Beitrag anteilig für volle Monate errechnet. Danach erhalten Sie ein Rechnung über den vollen Jahresbeitrag je Kalenderjahr.
|
Die Kündigungsfrist beträgt für alle Arten der Mitgliedschaft
drei Monate zum Laufzeitende der Mitgliedschaft.
Bei Schnuppermitgliedschaft kündigen Sie bitte schriftlich
spätestens drei Monate vor dem Ende der "Schnupper-Zeit".
Bei Personen-/ Firmen-Mitgliedschaft muss Ihre schriftliche Kündigung bis zum 30. September in der Geschäftsstelle des
VNU eingegangen sein.
|